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Rechtsgebiete

Wir haben uns auf die folgenden Rechtsgebiete spezialisiert, um Ihnen die bestmögliche Betreuung anbieten zu können.

Allgemeines Zivilrecht

Im täglichen Rechtsverkehr entstehen Rechtsbeziehungen unterschiedlichster Art, sei es aus

Kaufvertrag (z.B. Internet oder Versandhandel)
Werkvertrag
Reisevertrag
Darlehensvertrag usw.

Kommt es bei der Abwicklung solcher Rechtsgeschäfte zu Problemen, prüfen wir, welche Rechte Ihnen aus dem entsprechenden Vertrag zustehen, (z.B. Schadensersatz, Gewährleistung, Rücktritt, Kündigung).

Wir beraten bei der Vertragsgestaltung und überprüfen Verträge auf mögliche Risiken bereits im Vorfeld.

Sachbearbeiter: Fritz Klingsporn

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Forderungseinzug

Wir prüfen vorab, welcher Anspruch aus dem entsprechenden Vertrag besteht. Bei Zahlungsverzug des Schuldners, sei es bei einer gewerblichen- oder privaten Forderung erfolgt nach Wunsch

  • zunächst ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben oder
  • die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens / Beantragung des Vollstreckungsbescheids im Wege des elektronischen Datenaustauschs bis zur Titulierung der Forderung.
  • Bei Widerspruch des Schuldners im Mahnverfahren besprechen Sie mit uns, ob Ihr Anspruch im streitigen Verfahren vor Gericht weiter verfolgt werden soll.

Sie entscheiden im Austausch mit uns, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Zahlt der Schuldner nicht freiwillig obwohl ein Titel vorliegt,

  • ist die Zwangsvollstreckung der einzige Weg, z.B. durch Kontopfändung oder durch Pfändung des Arbeitseinkommens Ihre Forderung zu realisieren.

Sollte der Schuldner die Forderung nicht mit einer Zahlung ausgleichen können, so kann

  • eine Ratenzahlung mit diesem vereinbart werden. Sodann erfolgt die Überwachung der Zahlungseingänge

Die Kosten sind grundsätzlich vom Schuldner zu tragen. Lediglich im Nichterfolgsfall, d. h .,wenn der Schuldner nicht zahlungsfähig ist, fallen die notwendigen Kosten ( Gerichtskosten, Kosten der Zwangsvollstreckung und die Anwaltsgebühren) bei Ihnen an.

Arbeitsrecht

Die Tätigkeit im Arbeitsrecht ist außerordentlich vielseitig: im Vordergrund der anwaltlichen Tätigkeit für den Arbeitgeber stehen natürlich die „klassischen“ Probleme im Zusammenhang mit dem Ausspruch einer Kündigung. Insbesondere das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bietet dem Arbeitnehmer dabei einen umfassenden Schutz. Hier liegt es uns insbesondere am Herzen, bereits im Vorfeld die richtigen Schritte zu überdenken und einzuleiten, damit es im Termin vor dem Arbeitsgericht keine unangenehme Überraschung gibt. Immer neue arbeitsrechtliche Gesetze und Regelungen (z.B. zur „Compliance“ oder zum Beschäftigtendatenschutz), aber auch eine sich ständig entwickelnde Rechtsprechung führen dazu, dass der Arbeitgeber sich letztlich nur mit seriöser anwaltlicher Hilfe zu Recht finden kann.

Sachbearnbeiter: Uta-Maria Gaubitz

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Für den Arbeitnehmer steht dem gegenüber natürlich der Erhalt des Arbeitsplatzes absolut im Vordergrund. Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir, ob z.B. eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hat. Wichtig ist uns dabei vor allem eine Lösung, die Ihnen langfristig Planungssicherheit und eine Zukunftsperspektive gibt. Auch bei der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses gibt es im Übrigen immer wieder Probleme: Insbesondere das Arbeitszeugnis, die Abgeltung von Urlaub sowie die Gewährung einer Abfindung führen regelmäßig zu – nicht selten vermeidbaren – Auseinandersetzungen. Schließlich gehören nicht nur das Aushandeln der Konditionen von Arbeitsvertrag und Dienstvertrag, sondern ebenso die Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Fragen rund um die Themen Tarifvertrag, Befristungsabreden, Direktionsrecht, Überstunden, Betriebsrat, Urlaub, Abmahnung, Versetzung, Wettbewerbsverbot bis hin zum Zeugnis zu unserem Tagesgeschäft.

Haben Sie Fragen? Rufen Sie an oder schreiben Sie uns eine Mail: gerne klären wir alles Weitere in einem persönlichen Gespräch!

Verkehrsrecht

Nach einem Verkehrsunfall ergeben sich oft Probleme bei der Feststellung des Verschuldens und der Schadensregulierung. Insbesondere geht es beim Sachschaden um Ersatz der Reparaturkosten, Regulierung nach einem Totalschaden, Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung, Abschleppkosten usw.

Bei einem Personenschaden besteht u.a. ein Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Haushaltsführungsschaden. Anwaltsgebühren, die im Rahmen einer Unfallregulierung anfallen, sind übrigens Teil des Schadensersatzanspruchs des Geschädigten und werden entsprechend dem Umfang der Eintrittspflicht von der gegnerischen Versicherung getragen.

Sachbearbeiter: Fritz Klingsporn

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Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, beispielsweise bei Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem Rotlichtverstoß, ist meist anwaltliche Vertretung notwendig.

Geben Sie sich nicht ohne Weiteres mit dem Messergebnis und dem “Blitzfoto” geschlagen. Diese Ergebnisse können auch auf einem Messfehler beruhen.

Ob eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorliegt, kann zunächst durch einen Rechtsanwalt durch Akteneinsicht überprüft werden. So lassen sich formelle Fehler der Behörde oder Fehler des Messverfahrens, beispielsweise bei Rotlichtverstößen und Geschwindigkeitsüberschreitungen, erkennen.

Verkehrsstrafrecht

Einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr werden nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten gewertet, z.B. Verkehrsunfallflucht oder Trunkenheit im Straßenverkehr. In diesen Fällen besteht die Gefahr des Entzuges der Fahrerlaubnis.

Ist ein Unfallbeteiligter verletzt worden, wird regelmäßig wegen des Verdachtes der fahrlässigen Körperverletzung ermittelt. Auch hier empfiehlt sich eine anwaltliche Vertretung.

Vertragsrecht

Das Vertragsrecht ist ein sehr weites Gebiet.
Es umfasst den Entwurf, die Prüfung und rechtliche Einschätzung der verschiedensten Arten von Verträgen.

Die Bandbreite der Verträge und der Fragen dazu, die hier bearbeitet werden, reicht vom Kaufvertrag z. B. über ein Auto oder ein Haus, über Verträge mit Handwerkern, Firmenverträge, bis zur Vorbereitung von noch notariell zu beurkundenden Verträgen.

Fraglich kann z. B. sein, ob ein Kaufvertrag überhaupt zustande gekommen ist. Oder, ob vielleicht ein Widerrufsrecht besteht, und wenn ja, ob dieses frist – und formgerecht ausgeübt wurde.

Sachbearbeiter: Fritz Klingsporn,

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Welche Folgen hat der Widerruf, wer trägt welche Kosten, z. B. der Rücksendung der Ware ? Wurde eine Eigenschaft vereinbart, muss eine Frist gesetzt werden, oder kann sofort vom Kauf oder Werkvertrag zurückgetreten werden und mit welchen Folgen?

Nicht nur, dass eine unwirksame Klausel eben nicht die eigentlich gewollte Wirkung entfaltet. Sie bietet der Konkurrenz auch die Möglichkeit der Abmahnung oder ggf. einstweiligen Verfügung auf Unterlassung, verbunden ggf. mit erheblichen Erstattungsansprüchen.

Auch die Käufe, Verkäufe und Verkaufsumstände z. B. bei ebay sind immer wieder Gegenstand rechtlicher Fragen, bei deren Beantwortung ich helfen kann.

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