Ihre Dienstzeit neigt sich dem Ende entgegen? Sie wollen sich umfassend auf Ihren Zivilberuf vorbereiten? Der Berufsförderungsdienst genehmigt Ihnen nicht die von Ihnen zur Ausbildung beantragten Lehrgänge und Übergangsgelder?
Wir prüfen für Sie die Rechtmäßigkeit der Bescheide auf Lehrgänge zur Wiedereingliederung in das Zivilleben durch den BFD. Bewahren Sie sich hiermit die Möglichkeit nach dem Dienst einen Zivilberuf Ihrer Wahl zu ergreifen.
Für Soldaten und Beamte sind Strafanzeigen und Disziplinarverfahren doppelt ärgerlich. Neben den "zivilen" strafrechtlichen Konsequenzen droht auch immer gleich eine Dienstgradherabsetzung, eine sofortige Entlassung aus dem Dienstverhältnis bei Verlust aller Bezüge und Überganzgelder.
Darüber hinaus kann die Tatsache, dass der betreffende Beamte mit Einleitung des Ermittlungs- bzw. Disziplinarverfahren nicht mehr Förderungswürdig ist, ein erheblicher Nachteil für die Laufbahn entstehen.
Schon aus diesem Grunde sind angedrohten Disziplinar- oder Strafverfahren entschlossen entgegenzuwirken und die Verfahren schnellst möglich zum Abschluss zu bringen.
In diesen Verfahren ist Zeit bares Geld.
Wir wirken einer Entlassung bzw. Entfernung eines Soldaten oder anderen Beamten aus dem Dienst gem. § 55 Abs. 4 SG, § 30 Nr. 3 BBG, § 10 BDG wirksam entgegen.
Bei Ihnen liegen die dienstlichen Voraussetzung für eine Beförderung vor und der Dienstherr verweigert die Beförderung? Der Dienstherr versetzt Sie an einen anderen Dienstort?
Auch bei Versetzungen und Beförderungen haben Sie als Beamter Rechte. Diese gilt es rechtzeitig gegenüber dem Dienstherrn einzufordern. Denn ist ein höher dotierter Dienstposten durch ein anderen Soldaten besetzt ist keine Planstelle mehr frei. Ist die Versetzung rechtskräftig kann diese nur schwer Rückgängig gemacht werden.
Auch in diesen Fällen beraten wir Sie umfänglich damit Ihnen keine Nachteile entstehen, die Sie hinterher nicht mehr ausgleichen können.