Im Verkehrsrecht, gerade in Münster und den Kreisen Warendorf und Steinfurt, erfolgt die Beratung und Vertretung in Fragen rund um einen Verkehrsunfall, sei es ein kleiner Schaden oder ein Totalschaden. Meist kennt der Mandant längst nicht alle Ansprüche die ihm zustehen könnten, z. B. im Falle eines unechten wirtschaftlichen Totalschadens. Oder Ansprüche auf Nutzungsausfallentschädigung.
Zum Verkehrsrecht gehört natürlich auch die Beratung und Vertretung in Fragen zum Führerscheinentzug z. B. wegen Alkohol oder Drogen oder bei Zugang eines Bußgeldbescheides.

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